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Unterhalt ein Leben lang?

  • Autorenbild: RA Sven Weichel
    RA Sven Weichel
  • 25. Juli 2024
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 8. März

Mein Mandant staunte nicht schlecht, als das Familiengericht ihn dazu verdonnert hat, lebenslang nachehelichen Unterhalt an seine Ex-Frau zu zahlen. Ehrlich gesagt war ich auch etwas "irritiert" von dieser familiengerichtlichen Entscheidung.


Gegen den Beschluss habe ich natürlich Rechtsmittel eingelegt und geltend gemacht, dass im neuen Unterhaltsrecht der Grundsatz der Selbstverantwortung gilt und sich die Ex-Frau nicht auf den nichtmehr vorhandenen ehelichen Lebensverhältnissen ausruhen kann. Das nacheheliche Unterhaltsrecht verfolgt nicht den Zweck, dem arbeitsunwilligen Ex-Ehegatten eine unabhängige und zeitlich unbegrenzte Lebensstandardgarantie zu sichern.


Der Familiensenat des Saarländischen Oberlandesgericht hat sich dieser Rechtsauffassung heute angeschlossen und die Entscheidung des Familiengerichts erster Instanz entsprechend meine Beschwerdeanträge korrigiert.


Gerechtigkeit wiederhergestellt, Mission completed!


Zum Hintergrund:


Grundsätzlich obliegt es jedem Ehegatten selbst, nach der Scheidung für seinen Unterhalt zu sorgen. Er hat gegen den anderen Ehegatten nur einen Anspruch auf Unterhalt, wenn er dazu außerstande ist. Das Gesetz hat hierzu abschließende Tatbestände normiert, wann nachehelicher Unterhalt geschuldet ist. Soweit ein Tatbestand tatsächlich einmal einschlägig ist, ist der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten auch zeitlich zu begrenzen.


Weiterführendes: Ratgeber Unterhaltsrecht





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