Der Verfahrensbeistand
Anwalt des Kindes in Kindschaftssachen
Neben der Tätigkeit als Rechtsanwalt für Familienrecht ist Herr Weichel hauptberuflich auch als Verfahrensbeistand für Familiengerichte tätig.
Was macht ein Verfahrensbeistand?
Vertretung des Kindes
Ein Verfahrensbeistand ist eine besondere qualifizierte Person, die vom Familiengericht bestellt wird, um die Interessen und Rechte eines Kindes in gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen. Der Verfahrensbeistand vertritt ausschließlich die Interessen des Kindes und nicht die der Eltern oder anderer Verfahrensbeteiligter. Er nimmt die Perspektive des Kindes ein und handelt in seinem besten Interesse. Regelmäßig gibt der Verfahrensbeistand dem Gericht Empfehlungen ab, die nach seiner Ansicht den Bedürfnissen und Wünschen des Kindes am besten entsprechen.
Informationsbeschaffung und Hausbesuch
Der Verfahrensbeistand spricht immer mit dem Kind und den Eltern. Im Einzelfall werden auch Gespräche mit den Lehrern, Therapeuten und anderen relevanten Personen (z.B. Jugendamt) geführt, um sich ein umfassendes Bild von der Situation zu machen und die Bedürfnisse des Kindes zu verstehen.
Das Gespräch mit dem beteiligten Kind findet entweder in unseren Kanzleiräumlichkeiten oder dort statt, wo das Kind wohnt. Hierzu gibt es aber keine feste Regel. Maßgeblich ist immer der konkrete Einzelfall. Geht es beispielsweise um die Frage, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt haben soll, führt Rechtsanwalt Weichel in aller Regel Hausbesuche durch, um sich ein Eindruck über das häusliche Umfeld des Kindes zu verschaffen.
Teilnahme am familiengerichtlichen Verfahren
Der Verfahrensbeistand nimmt an Anhörungen und anderen familiengerichtlichen Verfahren teil, um die Interessen des Kindes zu verteidigen und sicherzustellen, dass seine Stimme gehört wird.
Kann man sich den Verfahrensbeistand aussuchen?
Nein. Der Verfahrensbeistand wird immer vom Familiengericht bestellt. Hierauf haben die Eltern keinen Einfluss. Dies ist auch wichtig, weil der Verfahrensbeistand ausschließlich die Interessen des Kindes vertritt.
Können Eltern den Verfahrensbeistand ablehnen?
Nein. Die familiengerichtliche Entscheidung darüber, einen Verfahrensbeistand zu bestellen, ist nicht isoliert anfechtbar.
Vertretung der Eltern trotz Bestellung als Verfahrensbeistand?
Soweit RA Weichel in einer Kindschaftssache bereits als Verfahrensbeistand bestellt wurde, kann er die Rechte der Eltern im laufenden Verfahren nicht vertreten. Es besteht dann ein Interessenskonflikt. Soweit aber ein Mandatsverhältnis mit einem Elternteil vor der Bestellung erfolgt ist, ist die Vertretung unproblematisch. In diesem Fall werden wir diesen Umstand dem Familiengericht sofort anzeigen. Es wird dann ein anderer Verfahrensbeistand oder eine Verfahrensbeiständin bestellt.
Erreichbarkeit außerhalb der Bürozeiten
Grundsätzlich ist Herr Weichel während den Bürozeiten via Telefon oder E-Mail erreichbar. Außerhalb der Bürozeiten ist Herr Weichel über eine gesonderte Mobilfunknummer erreichbar. Die Mobilfunknummer wird Ihnen gesondert mitgeteilt.
Fachliche Eignung des Verfahrensbeistand
Seit 01.01.2022 müssen Verfahrensbeistände gem. § 158a FamFG besondere Qualifikationen nachweisen. Der Verfahrensbeistand muss Grundkenntnisse auf den Gebieten des Familienrechts, insbesondere des Kindschaftsrechts, des Verfahrensrechts in Kindschaftssachen und des Kinder- und Jugendhilferechts, sowie Kenntnisse der Entwicklungspsychologie des Kindes vorweisen. Auch muss er über kindgerechte Gesprächstechniken verfügen.
Rechtsanwalt Weichel ist Absolvent des Fachanwaltslehrgang für Familienrecht.
Ferner hat er sich einer besonderen Fortbildung zum zertifizierten Verfahrensbeistand unterzogen, in Rahmen derer er u.a. die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten der Entwicklungspsychologie des Kindes sowie kindgerechte Gesprächstechniken erworben hat.