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WEICHEL | Fachanwalt für Verkehrsrecht Zweibrücken - Verkehrsunfall
WEICHEL | Fachanwalt für Verkehrsrecht - Unfallregulierung

Ihr Anwalt für Verkehrsunfälle

WEICHEL | Fachanwalt für Verkehrsrecht Zweibrücken - Verkehrsunfall

Legen Sie die Regulierung Ihres Verkehrsunfallschaden keinesfalls in die Hände der Versicherung Ihres Unfallgegners. Diese verfolgt ausschließlich ihre eigenen Interessen und ist darum bemüht, den Sachschaden zu bagatellisieren. Sogar Gerichte empfehlen, immer einen Anwalt einzuschalten:

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„Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln (=OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 02.12.2014 - 22 U 171/13)“

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Je früher Sie uns mandatieren, desto schneller können wir Ihren Unfall regulieren und das Verfahren in die richtigen Bahnen lenken. Profitieren Sie von unserer exzellenten Expertise.

 

Wir holen mehr für Sie raus!

Unfallregulierung

Jährlich werden rund 2,5 Mio. Verkehrsunfälle polizeilich erfasst. Das Risiko in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden, ist entsprechend hoch. Keinesfalls sollten Sie die Unfallregulierung in die Hände der gegnerischen Haftpflichtversicherung legen. Diese verfolgt ihre eigenen Interessen. Soweit Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, sollten Sie sofort einen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung Ihrer Ansprüche beauftragen!

Selbst bei offensichtlich "klaren Verkehrsunfällen" kommt es bei der Regulierung oftmals zu Problemen. Der Unfallgegner/Versicherer versucht regelmäßig ein Mitverschulden zu konstruieren, um die Pflicht zum Schadensersatz zu reduzieren. Frühzeitige anwaltliche Intervention ist daher unabdingbar.

Je früher Sie uns mandatie
ren, desto schneller können wir Ihren Unfall regulieren und das Verfahren in die richtigen Bahnen lenken!

Anwaltliches Schadenmanagement der Kanzlei Weichel bedeutet Rundum-Service. Wir regeln Ihren Unfall. Von A wie Aufnahmebogen und Anspruchsspezifizierung bis Z wie Zahlung. Gerne beauftragen wir auch einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens.

Profitieren Sie von unserer exzellenten Expertise. Wir
holen mehr für Sie raus!


Kenne Sie Ihre Ansprüche?


Wussten Sie, dass Ihnen unter anderem folgende Ansprüche zustehen:
 
- Ersatz des Fahrzeugschaden

- Wertminderung
- Sachverständigenkosten
- Abschleppkosten
- Standgebühren
- Ab- und Anmeldekosten
- Nutzungsausfallentschädigung
- Mietwagen
- Ggf. Erstattung der Mehrwertsteuer
- Schmerzensgeld
- Heilkosten
- Verdienstausfall
- Haushaltshilfe

Die Aufzählung ist lediglich exemplarisch! Es gibt noch viele weitere Ansprüche, die Sie geltend machen können. Wir kennen Ihre Ansprüche u
nd prüfen akribisch, was Ihnen zusteht, um das  Beste für Sie herauszuholen.


Und die Anwaltskosten?


Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt waren, ist die Regulierung Ihres Schadens durch unsere Kanzlei in aller Regel kostenlos. Die Versicherung des Unfallgegners hat nämlich grundsätzlich auch die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren zu ersetzen.

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