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UNFALLREGULIERUNG

Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht

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Unfallregulierung

360° Schadenmanagement

Jährlich werden rund 2,5 Mio. Verkehrsunfälle polizeilich erfasst. Das Risiko in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden, ist entsprechend hoch. Keinesfalls sollten Sie die Unfallregulierung in die Hände der gegnerischen Haftpflichtversicherung legen. Diese verfolgt ihre eigenen Interessen. Soweit Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, sollten Sie sofort einen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung Ihrer Ansprüche beauftragen!

Selbst bei offensichtlich "klaren Verkehrsunfällen" kommt es bei der Regulierung oftmals zu Problemen. Der Unfallgegner/Versicherer versucht regelmäßig ein Mitverschulden zu konstruieren um die Pflicht zum Schadensersatz zu reduzieren. Frühzeitige anwaltliche Intervention ist daher unabdingbar.

Je früher Sie uns mandatieren, desto schneller können wir Ihren Unfall regulieren und das Verfahren in die richtigen Bahnen lenken! 

360° Schadenmanagement

360° Schadenmanagement bedeutet Rundum-Service. Wir regeln Ihren Unfall. Von A wie Aufnahmebogen und Anspruchsspezifizierung bis Z wie Zahlung. Gerne beauftragen wir auch einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens und beschaffen kurzfristig einen Mietwagen für Sie!

Profitieren Sie von unserer exzellenten Expertise. Wir holen mehr für Sie raus! 

Kenne Sie Ihre Ansprüche?

Wussten Sie, dass Ihnen unter anderem folgende Ansprüche zustehen:
 

- Ersatz des Fahrzeugschaden
- Verwertung des Restwertes
- Wertminderung
- Sachverständigenkosten
- Abschleppkosten
- Standgebühren
- Ab- und Anmeldekosten
- Nutzungsausfallentschädigung
- Mietwagen
- Ggf. Erstattung der Mehrwertsteuer
- Schmerzensgeld
- Heilkosten
- Verdienstausfall
- Haushaltshilfe


Die Aufzählung ist lediglich exemplarisch! Es gibt noch viele weitere Ansprüche, die Sie geltend machen können. Wir kennen Ihre Ansprüche und prüfen akribisch, was Ihnen zusteht, um das  Beste für Sie herauszuholen.

Und die Anwaltskosten?

Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt waren, ist die Regulierung Ihres Schadens durch unsere Kanzlei in aller Regel kostenlos. Die Versicherung des Unfallgegners hat nämlich grundsätzlich auch die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren zu ersetzen.

Soweit Ihnen aber ein Mitverschulden anzulasten ist, kommt es  zu einer Quotelung. In diesem Fall werden die Rechtsanwaltsgebühren nur zum Teil von der gegnerischen Versicherung ersetzt. Für die übrigen Kosten müssen Sie dann in aller Regel selbst aufkommen, wenn Sie keine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben.

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