top of page

PKW-Kaufrecht
Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht

PKW-Kaufrecht
Der Deutsche und sein Auto. Man sagt uns zweifelsohne eine besondere Beziehung zu unserem Automobil nach, was jedoch wenig verwundern dürfte, wenn man bedenkt, dass das Auto im Jahre 1886 mit dem Benz Patent Motorwagen Nummer 1 in Deutschland geboren wurde. Oder man denke an den Autokauf. Abendliche Debatten am Esstisch, welches Modell es schlussendlich sein soll, gefolgt von präzisen Auswertungen von Testberichten aus Autozeitschriften.
Diese durchaus emotionale Verbundenheit hat auch Einzug in der Rechtsprechung erhalten. Im Schadensrecht gilt der eiserne Grundsatz, dass der Geschädigte wirtschaftlich so zu stellen ist, wie er vor dem Schadensereignis gestanden hat.
Im Rahmen eines wirtschaftlichen Totalschaden kann daher grundsätzlich nur der Wiederbeschaffungswert des PKW im Zeitpunkt des Unfalls beansprucht werden. Die Rechtsprechung hat mit der 130-Prozent-Regel jedoch eine Ausnahme in der Schadensregulierung geschaffen, wovon Autobesitzer profitieren, denen ihr Fahrzeug ans Herz gewachsen ist. Der Versicherer muss die Reparaturkosten auch dann tragen, wenn sie bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen, also bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts ausmachen.
Wir stehen Ihnen in allen Rechtsfragen rund um Ihr Automobil zur Seite! Vertrauen Sie auf unsere Expertise.
Unsere Leistungen
Neben der Unfallabwicklung, der Verteidigung in Straf- und Bußgeldverfahren, Führerscheinangelegenheiten, Haftpflichtprozessen etc. stehen wir Ihnen auch bei Rechtsproblemen, die im Zusammenhang mit
-
dem PKW-Kauf
-
der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
-
der Abwehr unberechtigter Gewährleistungsansprüche
-
der Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen
-
dem KFZ-Leasing
-
Problemen mit Kfz-Werkstätten
-
dem Versicherungsrecht
stehen, tatkräftig zur Seite!
Werkstätten und Händler
Wir vertreten nicht nur Privatpersonen, sondern auch gewerbliche Mandanten wie
-
KFZ-Werkstätten
-
Automobilhändler
-
Autovermietungen
-
KFZ-Sachverständige
Die Erfahrung hat gezeigt, dass nur das Verständnis für die Interessen beider Parteien eine effektive Beratung und Vertretung im Automobilrecht garantiert.
Wenn Sie also auf der Suche nach einem anwaltlichen Partner sind, der Sie in allen ständigen Rechtsangelegenheiten rund und das Automobil berät und ggf. vertritt, sind wir der perfekte Ansprechpartner für Sie!
Sie kümmern sich um Ihr "Handwerk", wir regeln den Rest!
Kanzleinachrichten Verkehrsrecht
bottom of page