WEICHEL | Fachanwalt für Familienrecht und Verkehrsrecht, Strafverteidiger
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Ihr Anwalt beim Autokauf
Kaufvertrag, Gewährleistung, Rückgabe – wir klären das!
Die Deutschen und ihre Autos – eine besondere Beziehung. Das ist wenig überraschend, denn das Automobil wurde 1886 mit dem Benz Patent-Motorwagen Nr. 1 in Deutschland erfunden. Diese emotionale Verbundenheit zeigt sich sogar in der Rechtsprechung. Wer sein Fahrzeug nach einem Unfall nicht einfach aufgeben möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen sogar Reparaturkosten erstattet bekommen, die über dem eigentlichen Fahrzeugwert liegen – dank der sogenannten 130-Prozent-Regel.
LEISTUNGEN
Neben der Unfallregulierung, der Verteidigung in Straf- und Bußgeldverfahren, Führerscheinangelegenheiten und Haftpflichtprozessen stehen wir Ihnen bei folgenden rechtlichen Fragen zur Seite:
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Fahrzeugkauf
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Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
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Rückabwicklung von Kaufverträgen
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Abwehr unberechtigter Gewährleistungsansprüche
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Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen
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KFZ-Leasing
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Probleme mit Kfz-Werkstätten
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Versicherungsrecht
Werkstätten & Händler
Wir vertreten nicht nur Privatpersonen, sondern auch gewerbliche Mandanten, darunter:
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Kfz-Werkstätten
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Automobilhändler
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Autovermietungen
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Kfz-Sachverständige
Unsere Erfahrung zeigt: Eine effektive Beratung im Automobilrecht erfordert ein tiefes Verständnis für beide Seiten – Käufer und Verkäufer.
Wenn Sie auf der Suche nach einem kompetenten anwaltlichen Partner sind, der Sie in sämtlichen rechtlichen Angelegenheiten rund um das Automobil berät und vertritt, sind Sie bei uns genau richtig!