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WEICHEL | Fachanwalt für Familienrecht Zweibrücken - Sorgerecht

Sorgerecht

Für das Wohl Ihres Kindes – Wir schützen, was Ihnen am Herzen liegt.

Das Sorgerecht ist die rechtliche Grundlage für die Verantwortung der Eltern gegenüber ihrem Kind. Nach einer Trennung oder Scheidung können jedoch Streitigkeiten darüber entstehen, wer welche Entscheidungen treffen darf. Wenn Uneinigkeit herrscht oder das Kindeswohl gefährdet ist, ist schnelles und entschlossenes Handeln erforderlich. In solchen Fällen kann eine gerichtliche Klärung notwendig sein, um klare Regelungen zu schaffen.

Als Fachanwalt für Familienrecht unterstütze ich Sie mit meiner Erfahrung und juristischen Expertise dabei, die elterliche Sorge im besten Interesse Ihres Kindes zu regeln und Ihr Recht als Elternteil zu schützen!


 

Das Sorgerecht Anwalt Sorgerecht Aufenhaltsbestimmungsrecht Zweibrücken

Eltern haben die Pflicht und das Recht, für ihr minderjähriges Kind zu sorgen. Die elterliche Sorge umfasst sowohl die Personensorge als auch die Vermögenssorge sowie die Vertretung des Kindes in rechtlichen Angelegenheiten.
 

Wer hat die elterliche Sorge?

Die elterliche Sorge liegt in der Regel bei beiden Elternteilen:

  • Bei Geburt des Kindes: Wenn die Eltern miteinander verheiratet sind.

  • Nachträglich: Wenn die Eltern nach der Geburt heiraten oder Sorgeerklärungen abgeben.

  • Sorgeerklärungen: Diese müssen öffentlich beurkundet werden, entweder beim Jugendamt oder beim Notar.

Sind die Eltern nicht verheiratet und geben keine Sorgeerklärungen ab, hat die Mutter die elterliche Sorge allein. Auf Antrag eines Elternteils kann das Familiengericht jedoch das gemeinsame Sorgerecht übertragen, sofern dies dem Kindeswohl entspricht.

 

Was passiert bei einer Trennung?

Trennen sich Eltern, bleibt das gemeinsame Sorgerecht in der Regel bestehen, unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind. Eine gerichtliche Entscheidung über die elterliche Sorge erfolgt nur, wenn ein Elternteil die Übertragung der Alleinsorge beantragt.
 
Ein solcher Antrag kann sich auch auf Teilbereiche der elterlichen Sorge, wie das Aufenthaltsbestimmungsrecht, beziehen. Entscheidend ist dabei stets, ob die Übertragung dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

Entscheidungsbefugnis bei getrennt lebenden Eltern

Getrennt lebende Eltern müssen sich bei Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Kind abstimmen, z. B. bei:
 

  • Wichtigen medizinischen Behandlungen

  • Anmeldung und Auswahl von Schule oder Kita

  • Fragen der religiösen Erziehung

  • Berufsausbildung 

Im Alltag entscheidet der Elternteil, bei dem das Kind lebt, allein über gewöhnliche Angelegenheiten, wie:
 

  • Tagesabläufe (z. B. Schlafenszeit, Fernsehkonsum)

  • Schulalltag

  • Freundeskreis

  • Taschengeld

  • Leichtere medizinische Behandlungen


Können sich die Eltern bei Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung nicht einigen, kann das Familiengericht eine Entscheidung treffen.

Aufenthaltsbestimmungsrecht

Ein zentraler Aspekt des Sorgerechts ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Es regelt, bei welchem Elternteil das Kind lebt und wer über wesentliche Fragen zum Wohnort und Lebensmittelpunkt entscheidet. Dazu gehören beispielsweise die Frage, ob das Kind umziehen darf, ob es die Stadt oder das Land wechseln kann oder ob ein Wechsel in eine andere Betreuungseinrichtung erforderlich ist. 

 

Bei Streitigkeiten kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils das Aufenthaltsbestimmungsrecht einem Elternteil allein übertragen – stets mit Blick auf das Kindeswohl.

Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge

Jeder Elternteil kann die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge beantragen. Solche Anträge werden jedoch nur selten bewilligt, da das gemeinsame Sorgerecht gesetzlich bevorzugt wird. Eine Übertragung auf einen Elternteil erfolgt nur dann, wenn:
 

  • Der andere Elternteil das Sorgerecht nicht kindeswohlgerecht ausüben kann.

  • Die Übertragung dem Wohl des Kindes eindeutig am besten entspricht.
     

Die Erfolgsaussichten eines solchen Antrags hängen stark vom Einzelfall ab. Ich 

 

prüfe mit Ihnen gemeinsam, ob ein Antrag sinnvoll ist und wie er bestmöglich begründet werden kann. Sollte ein Antrag erfolgversprechend sein, vertrete ich Sie im familiengerichtlichen Verfahren, um die optimale Lösung für Ihr Kind zu erreichen.

Verteidigung gegen einen Sorgerechtsantrag

Auch wenn Sie gegen einen solchen Antrag vorgehen möchten, stehe ich Ihnen zur Seite. Ich helfe Ihnen, das Gericht davon zu überzeugen, dass Sie Ihrer Verantwortung als sorgeberechtigter Elternteil gewissenhaft nachkommen und der Antrag unbegründet ist.

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