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WEICHEL | Fachanwalt für Verkehrsrecht Zweibrücken - Fahrerlaubnisentzug und MPU abwenden
WEICHEL | Fachanwalt für Verkehrsrecht Zweibrücken - Fahrerlaubnisentzug und MPU abwenden

Ihr Anwalt für Fahrerlaubnis- und MPU Recht

​Das Innehaben einer Fahrerlaubnis ist oftmals von existenzieller Wichtigkeit. ​Soweit der Verlust der Fahrerlaubnis droht, sollte immer ein Anwalt für Verkehrsrecht aufgesucht werden! Aufgrund unserer Expertise (Fachanwalt für Verkehrsrecht) können wir abschätzen, ob Ihnen tatsächlich der Verlust Ihrer Fahrerlaubnis droht oder ob es möglich ist, den bevorstehenden Entzug der Fahrerlaubnis abzuwenden! Überlassen Sie Ihre Mobilität also nicht dem Zufall. Wir beraten und vertreten Sie in allen Rechtsfragen rund um den Erwerb- und Verlust Ihrer Fahrerlaubnis!

Der Entzug der Fahrerlaubnis

Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis erlischt das Recht, ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Verkehr zu führen. Man bekommt den Führerschein auch nicht wieder zurück. Vielmehr muss bei der Fahrerlaubnisbehörde die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis formell beantragt werden. Es ist auch keinesfalls sicher, dass dem Antrag stattgegeben wird. Es kann sogar vorkommen, dass die praktische Fahrprüfung erneut abgelegt werden muss. Nicht selten muss auch ein MPU-Verfahren durchlaufen werden um nachzuweisen, dass die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt bzw. wiederhergestellt sind.

Wie man die Fahrerlaubnis verlieren kann
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Es gibt zwei Möglichkeiten, seine Fahrerlaubnis unfreiwillig zu verlieren, nämlich durch den Strafrichter oder durch die Fahrerlaubnisbehörde.


​Strafrichterlicher Entzug

Wird man wegen einer Tat, die bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurde, verurteilt, so entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, dass man zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist.
 
Die für den richterlichen Entzug der Fahrerlaubnis erforderliche Ungeeignetheit liegt immer dann vor, wenn eines der folgenden Vergehen begangen wurde:

 

  • Trunkenheit im Verkehr

  • Gefährdung des Straßenverkehrs

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

  • Vollrausch


Der Führerschein wird dann eingezogen. Zudem wird eine Sperrfrist für die Dauer von 6 Monaten bis zu 5 Jahren bestimmt. Vor Ablauf dieser Sperrfrist darf seitens der Fahrerlaubnisbehörde auch keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. In besonderen Fallkonstellationen kann die Sperre auch für immer angeordnet werden.

Es besteht aber die Möglichkeit, dass von der Sperre bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen ausgenommen werden. Auch kann auf Antrag die Sperrfrist verkürzt werden! Wir wissen, worauf es hierbei ankommt und wie der Antrag zu stellen ist! Vertrauen Sie auf unsere Expertise.


Fahrerlaubnisbehörde und MPU

Auch die Verwaltungs- bzw. Fahrerlaubnisbehörde kann die Fahrerlaubnis entziehen, nämlich dann, wenn sich der Inhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist.

Die erforderliche Ungeeignetheit kann beispielsweise dann vorliegen, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis an physischen und psychischen Erkrankungen leidet.

Erlangt die Fahrerlaubnisbehörde Kenntnis von Drogenmissbrauch sowie Cannabis- und Alkoholkonsum, kann dies ebenso dazu führen, dass sie die Entziehung der Fahrerlaubnis verfügt. Aber auch ein volles Punktekonto in Flensburg (8 Punkte) führt zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Zur Beurteilung der Frage, ob die für das Innehaben der Fahrerlaubnis erforderliche Eignung vorliegt, kann die Behörde vom Betroffenen die Vorlage eines ärztlichen Gutachtens verlangen (MPU).
 
Dieses Verlangen ist grundsätzlich nicht isoliert anfechtbar, weil es sich um eine sog. Mitwirkungsobliegenheit handelt, die die Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde über die Entziehung der Fahrerlaubnis lediglich vorbereitet. Wird das geforderte Gutachten nicht vorgelegt, darf die Behörde davon ausgehen, dass die Eignung zum Führen des Kfz nicht vorliegt, was schlussendlich zur Entziehung der Fahrerlaubnis führt.

Auch wenn gegen die Anordnung der Beibringung eines Gutachtens keine formellen Rechtsmittel zur Verfügung stehen, ist es empfehlenswert, sich bei uns juristischen Rat einzuholen. Es besteht nämlich immer die Möglichkeit, eine Erklärung hierzu abzugeben. Dies kann in Einzelfällen dazu führen, dass die Fahrerlaubnisbehörde von der Aufforderung zur Beibringung eines Gutachtens abstimmt nimmt.

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