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Ihr Anwalt für Mietrecht

Das Mietrecht gehört zum Bürgerlichen Recht.  Es umfasst alle Bestimmungen, die ein Mietverhältnis zwischen Mieter und Vermieter regeln.

 

Die wesentlichen Vorschriften hierzu sind im Bürgerlichen Gesetzbuch normiert. Es wird zwischen Mietverträgen über Wohnraum (Wohnraummietvertrag) sowie Mietverträgen über Gewerberäume (Gewerbemietvertrag) und sonstigen allgemeinen Mietverträgen über andere Gegenstände oder Räume unterschieden.

 

Insbesondere für Mietverträge über Wohnraum gelten vor allem zum Schutz des Mieters zahlreiche Sonderregelungen, den häufig aus Rechtsunkenntnis keine Beachtung geschenkt wird.

 

Sie haben als Mieter oder Vermieter ein mietrechtliches Problem und suchen einen versierten Anwalt, der Sie bei Fragen zum Thema Mietrecht umfassend berät und vertritt? Dann sind Sie bei uns richtig!

Leistungsspektrum 

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