top of page
  • AutorenbildRA Sven Weichel

Reform des Unterhaltsrechts geplant – Entlastung des mitbetreuenden Elternteils


Bundesjustizminister Buschmann will das Unterhaltsrecht reformieren. Der mitbetreuende Elternteil, bei dem das Kind nicht seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, soll entlastet werden, wenn er sich an der Betreuung des Kindes erheblich beteiligt. Eine „erhebliche Beteiligung“ soll dann vorliegen, wenn sich der andere Elternteil zu 30 oder 40 Prozent bei der Erziehung einbringt. Die Entlastung könnte bei etwa 100,00 EUR im Monat liegen, so Buschmann. Dass die Reform hauptsächlich zulasten erziehender Frauen geht, glaubt der Bundesjustizminister nicht. Die Frau könnte dann stärker berufstätig sein. Die FDP-Abgeordnete Helling Plahr erklärte weiter, dass es auch darum ginge, das in den Gesetzen verhaftete Bild, das üblicherweise Frauen die Betreuung übernimmt und Väter die Unterhaltspflichtigen sind, abzulegen. Ein Gesetzesentwurf soll in Kürze vorgelegt werden. Ich bin gespannt.

bottom of page