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  • AutorenbildRA Sven Weichel

Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts


Das geltende Namensrecht ist im internationalen Vergleich sehr restriktiv und wird aufgrund der vielfältigen Lebenswirklichkeit der Gegenwart den Bedürfnissen von Familien nicht mehr gerecht.


Der Gesetzgeber hat dieses Malheur erkannt und einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts auf den Weg gebracht. Die Neuerungen sollen zum 1. Mai 2025 in Kraft treten.


Kernstück der Änderungen ist die Einführung echter Doppelnamen. Ehepartner sollen künftig als Ehename einen Doppelnamen führen können. Dies soll auch für den Geburtsnamen eines Kindes gelten.


Nach den bestehenden familienrechtlichen Regelungen ist dies nicht möglich. Die gegenwärtigen Regelungen bestimmen, dass die Ehegatten einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen sollen. Zum Ehenamen können nur der Geburtsname oder der aktuell geführte Name eines Ehegatten bestimmt werden. Die Möglichkeit, dass die Ehegatten einen gemeinsamen Doppelnamen aus ihrer beider Namen bestimmen, besteht derzeit nicht.

Dies gilt sinngemäß auch für den Geburtsnamen eines Kindes. Bei der Geburt eines Kindes muss, sofern Mutter und Vater keinen Ehenamen führen, entschieden werden, welchen Geburtsnamen das Kind trägt. Auch hier kann kein Doppelname als Geburtsname bestimmt werden.


Nach dem Willen des Gesetzgebers soll dies künftig anders sein. Die namensrechtlichen Möglichkeiten bei der Geburtsnamens- und Ehenamensbestimmung werden durch die Möglichkeit der Bildung von Doppelnamen erweitert.


Hierzu zwei einfache Beispiele:


Ehedoppelnamen:

Alex Arnheim und Belgin Bauer (Geburtsname: Cengiz) heiraten. Sie wollen einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen.


Neues Recht:

Alex und Belgin können einen aus Arnheim und Bauer oder Arnheim und Cengiz gebildeten Doppelnamen als Ehenamen bestimmen. Dieser kann – muss aber nicht – durch Bindestrich verbunden werden. In diesem Fall führen fortan beide Eheleute den Doppelnamen.


Möglich sind hier:

  • Arnheim-Bauer

  • Bauer-Arnheim

  • Arnheim-Cengiz

  • Cengiz-Arnheim (jeweils auch ohne Bindestrich)


Geburtsdoppelnamen:

Alex Arnheim und Belgin Bauer sind nicht verheiratet. Sie bekommen das Kind Charlie. Die elterliche Sorge steht ihnen gemeinsam zu.


Neues Recht:

Zusätzlich zu den nach „altem Recht“ bestehenden Möglichkeiten (Bauer oder Arnheim) kann für die Kinder von Alex und Belgin in Zukunft ein aus Arnheim und Bauer gebildeter Doppelname zum Geburtsnamen bestimmt werden. Dieser kann – muss aber nicht – durch Bindestrich verbunden wer-den.


Möglich sind hier:

  • Arnheim-Bauer oder

  • Bauer-Arnheim (jeweils auch ohne Bindestrich)


Weiterführendes:


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