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ARBEITSRECHT

ARBEITSRECHT

Im Arbeitsrecht beraten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, denn nur das Verständnis für die Interessen beider Parteien garantiert eine effektive Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht.

Arbeitgeber sind immer darin interessiert, möglichst kostengünstig zu produzieren und frei über das vorhandene Personal zu verfügen – d.h. dieses auch bei Bedarf auswechseln bzw. verringern zu können.

Arbeitnehmer hingegen sind aufgrund ihrer wirtschaftlich und sozial schwächeren Stellung darin interessiert, ihren Arbeitsplatz möglichst zu erhalten und angemessen entlohnt zu werden, auch im Krankheitsfall.

 

Sie haben ein arbeitsrechtliches Problem und suchen einen Anwalt, der Sie bei allen Fragen zum Thema Arbeitsrecht umfassend berät? Dann sind Sie bei uns richtig!

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Leistungsspektrum 

Weitere Leistungen

  • Durchsetzung- und Abwehr von Lohnforderungen

  • Erstellung und Prüfung von Arbeitszeugnissen  

  • Geltendmachung von Abfindungen 

  • Prüfung und Erstellung von Aufhebungsverträgen 

  • Wirksamkeitsprüfung von Befristungen

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