Der Familiensenat des OLG Dresden hat mit Beschluss vom 26.06.2021, AZ: 21 UF 350/21 klargestellt, dass der umgangsberechtigte Elternteil dazu berechtigt ist, ohne Zustimmung des anderen Elternteils in die USA zu reisen.
Das Gericht führte nochmals klarstellend aus, dass es sich bei einer Reise mit einem sechsjährigen Kind um keine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung handelt, so dass die Zustimmung des anderen Elternteils hierfür nicht erforderlich ist. Die Tatsache, dass es sich bei der Reise um eine Fernreise ins außereuropäische Ausland gehandelt hat, stünde dem auch nicht entgegen.
Anderes wäre nur dann denkbar, wenn die geplante Fernreise in ein politisches Krisengebiet führen soll oder für den konkreten Urlaubsort Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes vorliegen. Soweit dies nicht der Fall ist, bedarf es nicht der Zustimmung des anderen Elternteils.
Weiterführendes:
Kanzlei-Ratgeber zum Umgangsrecht
OLG Dresden, Beschluss vom 26.06.21, AZ: 21 UF 350/21
Opmerkingen