Hunde gehören zu den beliebtesten Haustieren der Deutschen. Streitigkeiten um Haustiere sind daher auch im Fall einer Trennung nicht selten.
Das Landgericht Frankenthal hatte sich kürzlich mit dieser Thematik zu befassen. Es hat in einem Rechtsstreit einem Mann nach der Trennung von seinem Partner einen Anspruch auf Mitnutzung des gemeinsam angeschafften Hundes zugesprochen. Aus dem gemeinsamen Eigentum folge nämlich das Recht auf gleiche Teilhabe an der Nutzung des Tieres. Weil die ehemaligen Lebenspartner diese Teilhabe nicht gemeinschaftlich ausüben wollten und konnten, habe jeder Eigentümer das Recht auf eine anteilige zeitweise Nutzung des Hundes. Hierbei hielt das Landgericht das Nutzungsrecht jedes Eigentümers im jeweils 2-wöchigen Wechsel für sach- und interessengerecht.
Ähnliche Regelungen findet man im Kindschaftsrecht, wenn die Eltern ein Wechselmodell vereinbaren.
Das Wohl des Hundes stand nach Auffassung des Landgerichts einer solchen Wechselregelung nicht entgegen. Es gäbe nämlich keine wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse darüber, wonach die Nutzungsregelung zu einem psychischen Schaden des Hundes führen kann.
Das Urteil ist rechtskräftig.
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