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Kindergeld und Unterhaltsbeträge steigen zum 01.01.2023 deutlich

Autorenbild: RA Sven WeichelRA Sven Weichel


Zum 01.01.2023 ändern sich sowohl die Kindergeldbeträge als auch die Unterhaltsbeträge.


Zum Kindergeld


Ab 01.01.2023 wird es auch für die ersten drei Kinder monatlich jeweils 250,00 Euro Kindergeld geben. Das hat der Bundestag beschlossen. Für die ersten beiden Kinder bedeutet das die höchste Kindergelderhöhung seit 1996. Ursprünglich sollte das Kindergeld auf 237 Euro erhöht werden. Somit erhalten Eltern nun nochmal eine deutliche Erhöhung. Die Bundesministerin Lisa Paus für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erklärte herzu folgendes:


"Familien müssen für ihren Lebensunterhalt mehr ausgeben als Haushalte ohne Kinder und leiden stärker unter der Inflation. Das Kindergeld ist gerade deshalb eine der wichtigsten Familienleistungen, weil es verlässlich und dauerhaft ins Familienbudget eingerechnet werden kann".


Zum Unterhalt Mindestunterhalt


Der Mindestunterhalt für Kinder richtet sich nach dem Existenzminimum des Kindes in Verbindung mit der Mindestunterhaltsverordnung.


Ab 1. Januar 2023 steigt der monatliche Mindestunterhalt auf 404 Euro bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, auf 464 Euro bis zum 12. Lebensjahr und danach auf 543 Euro.


Auf den Bedarf des Kindes wird aber weiterhin das hälftige Kindergeld angerechnet.


Die vorgenannten Beträge beziehen sich auf den Mindestunterhalt. Weil sich die Höhe des Unterhalts aber nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen richtet, kann sich der tatsächliche geschuldete Unterhaltsbetrag noch deutlich erhöhen.


Weiterführendes: Kanzleiratgeber: Unterhalt









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