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  • AutorenbildRA Sven Weichel

Förderung der Kindeswohlprüfung im gerichtlichen Verfahren


Am 11.03.2022 hat der Bundesrat unter der BR-Drs. 64/21 (B) beschlossen, einen neuen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen.


Kinder sollen demnach künftig von den Familiengerichten intensiver angehört und einbezogen werden - auch wenn sie sich altersbedingt noch nicht hinreichend artikulieren können.


Zur intensiveren Sachverhaltsaufklärung sollen künftig auch verstärkt Drittpersonen und Sachverständige hinzugezogen werden.


Dieses Vorhaben ist zu begrüßen.


Bedauerlicherweise kommt es gerade in Kindschaftsangelegenheiten immer wieder vor, dass Familiengerichte „kurzen Prozess“ machen. Die Belange der betroffenen Kinder und rechtssuchenden Elternteile werden hierbei gelegentlich nur unzureichend berücksichtigt. Ein entsprechendes Gesetz könnte dieser Entwicklung Abhilfe schaffen.


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