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  • AutorenbildRA Sven Weichel

StVO-Novelle unwirksam- Keine Fahrverbote!

Am 06.03.2020 haben wir darüber berichtet, dass die StVO-Novelle verabschiedet wurde. Hervorzuheben ist, dass die Sanktionen für Geschwindigkeitsüberschreitungen deutlich angehoben wurden. Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts sollten ab 21 km/h, außerorts ab 26 km/h mit einem Monat Fahrverbot bestraft werden.


Offensichtlich ist dem Verordnungsgeber jedoch ein Fehler unterlaufen, weil bei Erlass der Verordnung nicht alle Ermächtigungsgrundlagen genannt wurden. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem anderen Zusammenhang entschieden, dass ein Verstoß gegen das Zitiergebot zur Nichtigkeit der Verordnung führt.


Betroffen sind folgende Regelfahrverbotstatbestände:


  • Geschwindigkeitsüberschreitungen von 21 km/h bis 30 km/h innerorts

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen von 26 km/h bis 40 km/h außerorts

  • Nicht bildende Rettungsgasse

  • Befahren der Rettungsgasse durch Unbefugte

  • Gefährliches Abbiegen


Zwar können die neuen Regelgeldbußen verhängt werden. Die Verhängung eines Regelfahrverbot ist jedoch nicht möglich!


Soweit Sie Betroffener eines Bußgeldverfahrens sind und Ihnen eine der vorbenannten Taten vorgeworfen wird, sollten Sie sich an unsere Kanzlei wenden!

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