Haftungsteilung beim Verkehrsunfall – Was bedeutet das wirklich?
- RA Sven Weichel
- 25. Juni
- 3 Min. Lesezeit

In der anwaltlichen Praxis begegnet mir immer wieder ein folgenschwerer Irrglaube: Viele Mandanten gehen davon aus, dass eine Haftungsteilung bei einem Verkehrsunfall bedeutet, dass jeder seinen eigenen Schaden selbst tragen müsse – also gewissermaßen „jeder auf seinen Kosten sitzen bleibt“.
Diese Annahme ist juristisch falsch. Erstaunlich häufig wird dieser Irrtum sogar von Polizisten geäußert, die den Unfall aufnehmen. Betroffene berichten mir regelmäßig, dass ihnen von der Polizei mitgeteilt wurde, bei einer Haftungsteilung gebe es keinen Anspruch auf Schadensersatz.
In diesem Beitrag kläre ich auf:
Was bedeutet Haftungsteilung wirklich?
Wie wirkt sich die Quote konkret auf die Schadensregulierung aus?
Und warum ist es so wichtig, den Unterschied zu verstehen?
Was ist eine Haftungsteilung nach einem Autounfall?
Definition: Haftungsteilung im Verkehrsrecht
Von einer Haftungsteilung spricht man, wenn beide Unfallbeteiligten eine Mitschuld an dem Geschehen trifft – sei es durch Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, durch unklare Verkehrslagen oder durch die sogenannte Betriebsgefahr der Fahrzeuge.
Kommt es zu einer Haftungsteilung – etwa 50:50 – bedeutet das: Jeder Beteiligte haftet zur Hälfte für den entstandenen Schaden des anderen.
Häufiger Irrtum: „Jeder bleibt auf seinem Schaden sitzen“
Warum der Irrglaube zur Haftungsteilung nach Verkehrsunfällen gefährlich ist
Viele Unfallbeteiligte – und leider auch manche Polizeibeamte – gehen davon aus, dass eine Haftungsteilung dazu führt, dass beide Parteien leer ausgehen. Doch das ist rechtlich nicht haltbar.
Eine Haftungsteilung bedeutet:
Sie haben einen durchsetzbaren Anspruch auf anteiligen Schadensersatz gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung.
So wirkt sich eine 50:50-Haftung beim Verkehrsunfall aus
Rechenbeispiel: Schadenersatz bei hälftiger Haftungsverteilung
Stellen wir uns folgenden Fall vor:
Ihr Fahrzeug hat einen Schaden in Höhe von 5.000 €.
Der Unfallgegner hat einen Schaden in Höhe von 3.000 €.
Die Haftung wird mit 50:50 beurteilt.
Ergebnis:
Sie bekommen 50 % von 5.000 €, also 2.500 €, von der gegnerischen Versicherung ersetzt.
Der Unfallgegner erhält 1.500 € von Ihrer Versicherung.
Keine Saldierung: Jeder Anspruch wird separat berechnet
Anders als oft angenommen, findet keine Verrechnung der Schäden („Saldierung“) statt. Es handelt sich um zwei rechtlich selbstständige Schadensersatzansprüche, die unabhängig voneinander zu prüfen und durchzusetzen sind.
Haftungsteilung: Wann wird sie angenommen?
Typische Situationen für eine Haftungsteilung bei einem Verkehrsunfall
Haftungsteilungen kommen häufig in folgenden Konstellationen vor:
Unübersichtliche Verkehrssituationen ohne klare Vorrangregelung
Zusammenstöße im Einmündungsbereich
Begegnungsverkehr auf engen Straßen
Beide Seiten haben Verkehrsverstöße begangen
Unklarer Unfallhergang
Gerichte wägen dabei die gegenseitigen Verursachungsbeiträge und die Betriebsgefahren der beteiligten Fahrzeuge gegeneinander ab.
Was tun bei Haftungsteilung nach Autounfall?
Schadensregulierung bei hälftiger Haftung – Lassen Sie sich nicht abspeisen
Wenn Ihnen gegenüber behauptet wird, dass bei einer Haftungsteilung kein Schadensersatz gezahlt werde, sollten Sie unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Lassen Sie sich nicht von vagen Aussagen der Polizei oder der Versicherung davon abhalten, Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Ein erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht kann:
Die Haftungsfrage rechtlich fundiert prüfen
Ihre Ansprüche korrekt beziffern
Ihre Rechte gegenüber der gegnerischen Versicherung durchsetzen
Eine unzulässige oder unzutreffende Haftungsquote anfechten
Fazit: Haftungsteilung bedeutet nicht, dass Sie leer ausgehen
Die Haftungsteilung bei Verkehrsunfällen ist kein Verzicht auf Schadenersatz, sondern eine gerechte Verteilung der finanziellen Verantwortung. Sie bedeutet, dass jeder Beteiligte anteilig für den Schaden des anderen aufkommt – und zugleich Anspruch auf Erstattung hat.
Wenn Sie also mit einer Haftungsteilung konfrontiert werden:
Prüfen Sie Ihren konkreten Anspruch – und lassen Sie sich im Zweifel professionell vertreten.
Benötigen Sie Hilfe nach einem Verkehrsunfall mit geteilter Haftung?
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht unterstütze ich Sie bei der Schadensregulierung nach einem Autounfall, auch bei komplexen Haftungskonstellationen. Kontaktieren Sie mich!
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