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Allgemeines Zivilrecht

Das Allgemeine Vertragsrecht

 

Das allgemeine Zivilrecht (Vertragsrecht) umfasst verschiedene rechtliche Regelungen, die die Beziehungen zwischen Privatpersonen regeln.

Ein zentraler Bereich des allgemeinen Zivilrechts ist das Vertragsrecht. Dieses regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Zustandekommen, die Gültigkeit, die Durchführung und die Beendigung von Verträgen. Es legt fest, welche Rechte und Pflichten die Vertragsparteien haben und bietet Mechanismen zur Durchsetzung dieser Rechte und Pflichten, falls es zu Streitigkeiten kommt.

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Neben diesen genannten Bereichen gibt es noch weitere Rechtsgebiete, die zum allgemeinen Zivilrecht gehören, wie beispielsweise das Schadensersatzrecht und das Deliktsrecht.

 

Insgesamt hat das allgemeine Zivilrecht das Ziel, die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen zu regeln, den Schutz der individuellen Rechte zu gewährleisten und Streitigkeiten durch klare rechtliche Rahmenbedingungen zu lösen.

Leistungsspektrum 

Folgende anwaltlichen Dienstleistungen bieten wir Ihnen im allgemeinen Zivilrecht an:

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  • Vertragsgestaltung

  • Vertragsabwicklung

  • Vertragsprüfung

  • Kaufrecht

  • Werkvertragsrecht

  • Reiserecht

  • Gewährleistungsrecht

  • Produkthaftungsrecht

  • Schadensersatzrecht

  • Forderungseinzug, Inkasso, Mahnverfahren, Zwangsvollstreckung

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