Ihr Anwalt für Bußgeldrecht
Ihr Bußgeldverfahren in sicheren Händen:
Im letzten Jahr wurden in Deutschland rund 4,5 Millionen Ordnungswidrigkeiten-Verfahren (OWi) eingeleitet, die mit Geldbußen ab 60 EUR und mindestens einem Punkt im Fahreignungsregister (FAER) sanktioniert wurden. Zudem verhängten die Behörden 451.687 Fahrverbote, und 94.569 Mal wurde die Fahrerlaubnis entzogen. Ein typisches Massengeschäft, bei dem oft die Gerechtigkeit im Einzelfall zu kurz kommt. Doch das muss nicht so bleiben!
Wir stehen an Ihrer Seite und prüfen jeden Fall individuell. Unser Ziel: Ihnen die besten Möglichkeiten aufzuzeigen, Bußgelder, Verwarnungen, drohende Eintragungen im FAER oder ein drohendes Fahrverbot abzuwenden. Sollte es notwendig werden, vertreten wir Sie selbstverständlich auch vor dem Bußgeldrichter am Amtsgericht oder im Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise – als Fachanwalt für Verkehrsrecht kämpfe ich für Ihr Recht!
Unsere Philosophie: Qualität statt Quantität
Wir sind keine "Online-Blitzer-Kanzlei", die mit vollmundigen Versprechen von bundesweiten Erfolgen wirbt und fälschlicherweise behauptet, dass 50-80% aller Bußgeldbescheide rechtswidrig seien. Der Schlüssel zu einer erfolgreichen Verteidigung liegt in fundierter Rechtskenntnis und einem tiefen Verständnis dafür, wie Bußgeldbehörden und Gerichte vor Ort arbeiten.
Deshalb übernehmen wir ausschließlich Mandate, die auf Ordnungswidrigkeiten im Saarland oder in Rheinland-Pfalz beruhen. So gewährleisten wir Ihnen eine transparente, individuelle Verteidigungsstrategie, die optimal auf Ihren Fall zugeschnitten ist.