Im April 2020 ist eine neue Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft getreten. Zeitgleich sollte auch ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft treten, der deutliche höhere Geldbußen und Fahrverbotsgrenzen statuierte. Wegen eines Formfehlers konnte der neue Bußgeldkatalog jedoch nicht in Kraft treten. Hiervon habe ich am 03.07.2020 berichtet (siehe HIER).
Die Länder und das Bundesverkehrsministerium haben sich nun auf eine Änderung der Bußgeldkatalogverordnung geeinigt. Am 09.11.2021 treten die Änderungen in Kraft.
Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen verbleibt es bei den alten Fahrverbotsgrenzen. Als Kompromiss zwischen den nicht abgesenkten Fahrverbotsgrenzen wurden die Geldbußen deutlich erhöht:
Bußgelder innerhalb geschlossener Ortschaften Ab 09.11.2021
Bußgelder außerhalb geschlossener Ortschaften
Ab 09.11.2021
Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen bis zu 20 km/h erfolgt keine Eintragung in das Fahreignungsregister, auch wenn die bisher als sog. 60-Euro Marke bezeichnete Punktgrenze überschritten ist. Die Anlage 13 zur FeV wurde insoweit nämlich nicht geändert. Diese orientiert sich streng an den jeweiligen BKat-Nummern.
Weiterführendes:
Unser Ratgeber zu Geschwindigkeitsüberschreitungen
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